Validierung von Bildungsleistungen
Validierung von Bildungsleistungen
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Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen hat die OdA der Schmuckbranche die Regeln zum Erhalt des Titels Goldschmiedin/Goldschmied EFZ erarbeitet, ohne ein QV ablegen zu müssen.
Die Voraussetzungen zum Erlangen der Validierung, die Anforderungen an die Kandidaten und die verlangten Kompetenzen sind in den drei unten aufgelisteten Dokumenten beschrieben.
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Leitfaden zur Validierung |
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Qualifikationsprofil |
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Bestehensregeln |
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