Kommission für Berufsentwicklung und Qualität
 
         
       
             
     

Überbetriebliche Kurse

   
Konkretisierung der Leistungsziele für die üK
Dieses Dokument wurde im April 2013 von der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität B&Q  für verbindlich erklärt. Es bildet den Grundstoff für die Ausbildung in den überbetrieblichen Kursen.
Die Konkretisierung der Leistungsziele beinhalten das Minimum an Unterrichtsstoff, der vermittelt werden muss.
Die obligatorischen überbetrieblichen Kurse (üK) für die Fachrichtung "Edelsteinfassen" dauern total 13 Wochen zu vier Tagen auf vier Jahre verteilt. Während der üK besuchen die Auszubildenden an einem Tage pro Woche den Fachkundeunterricht.
Das Dokument mit der Konkretisierung der Leistungsziele der üK muss im Besitz aller Auszubildender sein.
 
 
Kurs I 
Dauer:  7 Wochen im ersten Semester des ersten Lehrjahres.
 
In diesem Kurs werden elementare Grundtechniken vermittelt.
Er ist für alle drei Fachrichtungen identisch.
 
 
 
 
Die Kurse II und III sind für die Fachrichtung "Edelsteinfassen" konzipiert und finden für die deutsch- und italienisch sprechenden Auszubildenden in Luzern, für die Auszubildenden der französisch sprechenden Schweiz in Genf statt.
   
Kurs II
Dauer:  3 Wochen im zweiten, dritten oder viertem Lehrjahr.
 
In diesem Kurs liegt die Haupttätigkeit auf dem Fassen angetriebener Fassungen.
 
 
Kurs III
Dauer:  3 Wochen im zweiten, dritten oder viertem Lehrjahr.
 
In diesem Kurs liegt die Haupttätigkeit auf Korn- und Griff-Fassen.
   
   
     
         

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